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Eintrittspreise
Eintrittspreise des Freibades
Die Karten sind personen- & saisongebunden und sind nicht übertragbar.
Es erfolgt keine Rücknahme von bereits erworbenen Karten!
Tageskarten
Erwachsene 4,00 EUR
Erwachsene ab 18.00 Uhr 2,50 EUR
Ermäßigte* 2,00 EUR
Ermäßigte* ab 18.00 Uhr 1,25 EUR
Familien (Elternteile mit Kindern) 9,00 EUR
Jugendgruppen ab 20 Personen in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person mit Ausweis
pro Person 1,60 EUR
10er Karten
Erwachsene 35,00 EUR
Ermäßigte* 17,50 EUR
Dauerkarten
Erwachsene 70,00 EUR
Ermäßigte* 35,00 EUR
Dauerkarten können bei der Gemeindekasse, Zimmer 304, erworben werden.
Ab Saisoneröffnung sind –während den Öffnungszeiten- auch Dauerkarten und 10 er Karten (keine Familiendauerkarten) an der Freibadkasse erhältlich.
Beim Kauf von Dauerkarten bei der Gemeindekasse bitten wir die nachstehenden Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zu beachten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Wir regen an, das Angebot des Dauerkartenvorverkauf wahrzunehmen, um zum Saisonstart lange Wartezeiten an den Kassen zu vermeiden.
Familiendauerkarten
1 Elternteil und 1 Kind 85,00 EUR
1 Elternteil und 2 Kinder 100,00 EUR
(jedes weitere Kind erhält freien Eintritt)
2 Elternteile und 1 Kind 140,00 EUR
2 Elternteile und 2 Kinder 155,00 EUR
(jedes weitere Kind erhält freien Eintritt)
Kinder unter 6 Jahren haben freien Eintritt, dürfen das Bad jedoch nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person besuchen.
* Zum Kreis der Bezieher von ermäßigten
Karten zählen:
1.
Kinder und Jugendliche mit Beginn des 6.
Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
2.
Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende und Inhaber einer Jugendleiter/in-Card sowieEhrenamts-Card gegen Vorlage eines gültigen Ausweises bzw. Nachweis.
Allein die Vorlage eines gültigen Studenten- oder Schülerausweises reicht nicht aus, um eine Ermäßigung zu erhalten.
Schüler
Als Schüler gelten alle Vollzeitschüler der allgemeinbildenden Schulen. Das sind insbesondere die Haupt-, Real-, Gesamt-schulen und Gymnasien. Diese Personen erhalten ermäßigten Eintritt.
Wer sich an einer Abendschule weiterbildet oder aufgrund seiner Ausbildung eine Berufsschule besucht, wird dagegen nicht als Schüler eingeordnet. Der reguläre Eintritt ist zu zahlen!
Studenten
Als Studenten gelten alle Personen die ausschließlich eine allgemeine Fachhochschule und Universität besuchen. Diese Personen erhalten ermäßigten Eintritt.
Dies gilt nicht für Studenten, die z.B. die Polizeischule oder ein Duales-Studium absolvieren. Diese studieren zwar, sind aber Beschäftigte z.B. beim Land, Bund oder sonstige Institutionen sowie Firmen, Banken etc. Sie erhalten monatliche Gehälter und erhalten daher keine Ermäßigung.