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Spielapparatesteuer
Spielapparatesteuer
Allgemeine Informationen zur Spielapparatesteuer
Die Spielapparatesteuer wird auf der Grundlage der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. beschlossenen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art als örtliche Aufwandstand im Gebiet der Gemeinde Höchst i.Odw. erhoben.
Nachfolgend steht die Spielapparatesteuererklärung als PFD-Download bereit.