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Jahresabschlüsse & Bilanzen
Jahresabschlüsse & Bilanzen
Nach § 112 HGO hat die Gemeinde Höchst i. Odw. für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde zum Abschlussstichtag. Der Jahresabschluss stellt somit die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Höchst i. Odw. dar.
Folgende Darstellung skizziert das doppische Finanzsystem der Gemeinde
("Drei-Komponenten-System")
geprüfte Jahresabschlüsse/
Bilanzen der Gemeinde Höchst i. Odw.
Unter diesem Bereich werden alle geprüften Jahresabschlüsse der jeweiligen Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt.
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Aktuell aufgestellte Jahresabschlüsse/
Bilanzen der Gemeinde Höchst i. Odw.
Hier wird der Download des aktuell aufgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde Höchst i. Odw. bereitgestellt. Die Prüfung hierfür steht grundsätzlich noch aus.
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Der Jahresabschluss besteht in seinem Kern aus:
- der Vermögensrechung
- der Ergebnisrechnung
- der Finanzrechung
Weiterhin ist dem Jahresabschluss als Anlagen beizufügen:
- ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses erläutert werden,
- eine Übersicht über das Anlagevermögen, die Forderungen und die Verbindlichkeiten
- eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.