Finanzen der
Gemeinde Höchst i. Odw.

eRechnung und LeitwegID

eRechnung und Leitweg-ID


Ab dem 18. April 2024 müssen Unternehmen in Deutschland Rechnungen an öffentliche Auftraggeber ausschließlich elektronisch einreichen. Diese Vorschrift basiert auf der EU-Richtlinie 2014/55/EU und betrifft alle Rechnungen an Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden. Solche eRechnungen sind digitale Versionen traditioneller Papierrechnungen und müssen in standardisierten Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD übermittelt werden, um maschinenlesbar und fehlerfrei verarbeitet zu werden.

Neben den Bestimmungen nach § 5 der E-RechV müssen eRechnungen bestimmte wesentliche Inhalte enthalten, darunter auch die Mitgabe einer Leitweg-ID.
Die Leitweg-ID ist eine spezifische Zahlenkombination, die einer bestimmten Behörde eindeutig zugeordnet wird. Sie fungiert als digitale „Adresse“ für die eRechnung und ist vergleichbar mit der physischen Anschrift bei traditionellen Papierrechnungen

Externe Rechnungssteller, die eRechnungen an die Gemeinde Höchst i. Odw. senden müssen, können folgende spezifische Leitweg-ID der Gemeinde Höchst i. Odw. hierfür verwenden:

Für weitere Informationen zum Thema eRechnungen kann folgender Link verwendet werden, der auf das Verwaltungsportal des Landes Hessen verweist.