Hundehaltung

Hundehaltung


Der Hund gilt als bester Freund des Menschen. Hunde sind treue Begleiter und manchmal auch unterstützende Helfer. Sie bringen viel Freude in den Alltag, aber auch Verantwortung mit sich.
Um ein harmonisches Miteinander gewährleisten zu können, bedarf es lediglich ein paar keine Regeln, die es hierbei einzuhalten gilt:

Rücksicht nehmen

Nicht jeder Bürger oder jede Bürgerin weiß, dass Ihr Hund „nur spielen will“, wenn er auf sie zu rennt. Daher nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und lassen Sie Ihren Hund nie unbeaufsichtigt. Sorgen Sie dafür, dass er bei Fuß läuft. Auch muss bedacht werden, dass insbesondere viele Kinder, aber auch Erwachsene und ältere Menschen Angst vor Hunden haben.

Leine anlegen

Manchmal sollte auch der friedlichste Hund an die Leine. Bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine, sobald Kinder, Fahrradfahrer, Jogger oder andere Hunde Ihren Weg kreuzen. Der Grundsatz um eventuellen Ärger und Schäden vorzukommen sollte lauten: "Lieber einmal zu oft an der Leine, als einmal zu wenig."

Tiere und Naturschutzgebiete schützen

Jeder Hund hat einen natürlichen Jagdtrieb. Gerade im Wald oder im Feld sind Hunde den unterschiedlichsten Reizen ausgesetzt und können Beute wittern. Es kommt immer wieder vor, dass hierdurch Wildtiere gerissen werden. Darüber hinaus bedeutet ein freilaufender Hund für Wildtiere immensen Stress.
In der Brut- und Setzzeit im Frühjahr sollten Hunde generell an die Leine. Gerade brütende Vögel, Rehkitze oder Hasen sind meist einfache und verlockende Beute. Ebenso sollte das Anleinen in Naturschutzgebieten selbstverständlich sein. Gerade als Tierfreund sollten Sie Rücksicht darauf nehmen.

Wir weisen darauf hin, dass in der Gemeinde Höchst i. Odw. eine Anleinpflicht für Hunde in der Flur (Feld, Forst und Brache) in der Zeit vom

01. März bis 15. Juni

besteht.
Gerade in dieser Zeit beginnt die Brutzeit der Wildtiere und Setzzeit der Hasen und Rehe.
Eine entsprechende Satzung ist am 29. März 2008 in Kraft getreten und kann unter nachfolgendem Link eingesehen werden.

Denken Sie daran, dass Verstöße gegen diese Satzung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Freilaufende Hunde, die Wild hetzen oder beißen, können von Jagdschutz- und Jagdausübungsberechtigten
nach den Bestimmungen des Hessischen Jagdgesetzes getötet werden!

An diesen Orten müssen Sie Ihren Hund unbedingt anleinen:

  • Versammlungen und Volksfeste
  • Gaststätten
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln

Hier sind Hunde verboten:

  • Spielplätze
  • Friedhöfe
  • Wochenmärkte
  • Naturschutzgebiete der Gemeinde Höchst i. Odw.

Hinterlassenschaften beseitigen

Hundekot ist ein großes Ärgernis. Wir alle wünschen uns saubere Plätze und Gehwege. Daher tragen Sie als verantwortungsbewusster Hundebesitzer bzw. -besitzerin bitte dazu bei, dass unsere Gemeinde sauber bleibt und entsorgen Sie den Hundekot. Die Gemeinde stellt eigens hierfür Tütenhalter/Hundekotspender bereit.
Im übrigen ist jeder Hundehalter/-halterin dazu verpflichtet.

Steuern zahlen

Das Halten von Hunden ist steuerpflichtig und wird im Rahmen der Hundesteuersatzung der Gemeinde Höchst i. Odw. geregelt.
Der folgende Link führt Sie zu nähere Informationen Rund um das Thema Hundesteuer & Hundemarke sowie das An- und Abmelden von Hunden.

Hundesteuer 

Weiterführende Informationen zu:

Mehr

Gefährliche Hunde

Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden oder in der Vergangenheit als gefährlich eingestuft wurden, gelten besondere Regeln. Diese erhalten Sie im Ordnungsamt der Gemeinde Höchst i. Odw. 

Regierungspräsidium Darmstadt

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) des Regierungspräsidiums Darmstadt

Mehr

Ansprechpartner der Gemeinde für die Hundehaltung und für gefährlich eingestufte Hunde

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