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Elternversammlungen der Kindertagesstätten der Gemeinde Höchst i. Odw.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Gemeinde Höchst i. Odw. laden wir hiermit zu folgenden Elternversammlungen der Kindertagesstätten der Gemeinde Höchst i. Odw. ein:
Montag, den 16.09.2024 Kindertagesstätte Mümling-Grumbach, in der Kindertagesstätte
Dienstag, den 24.09.2024 Kindertagesstätte Hetschbach, in der Kindertagesstätte
Mittwoch, den 25.09.2024 Kindertagesstätte Steinmetzstraße, in der Kindertagesstätte
Montag, den 30.09.2024 Kindertagesstätte Hassenroth und Krippenhaus Grüner Weg,
in der Kindertagesstätte
Dienstag, den 01.10.2024 Kindertagesstätte Am See, in der Kindertagesstätte
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bestellung des Wahlausschusses
4. Wahl des Elternbeirates
5. Verschiedenes
Nach § 2 Abs. 6 der vorstehend genannten Satzung ist die Elternversammlung beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der wahl- und stimmberechtigten Erziehungsberechtigten anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit nicht vorhanden, wird die Versammlung geschlossen und 5 Minuten später neu eröffnet. Die Elternversammlung ist dann unabhängig von der Zahl der anwesenden Eltern beschlussfähig.
Fröhlich, Bürgermeister