Elternversammlungen der Kindertagesstätten der Gemeinde Höchst i. Odw.


Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Gemeinde Höchst i. Odw. laden wir hiermit zu folgenden Elternversammlungen der Kindertagesstätten der Gemeinde Höchst i. Odw. ein:

 

Montag, den 16.09.2024                    Kindertagesstätte Mümling-Grumbach, in der Kindertagesstätte

Dienstag, den 24.09.2024                  Kindertagesstätte Hetschbach, in der Kindertagesstätte

Mittwoch, den 25.09.2024                  Kindertagesstätte Steinmetzstraße, in der Kindertagesstätte

Montag, den 30.09.2024                    Kindertagesstätte Hassenroth und Krippenhaus Grüner Weg, 

                                                               in der Kindertagesstätte

Dienstag, den 01.10.2024                  Kindertagesstätte Am See, in der Kindertagesstätte

 

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit

3. Bestellung des Wahlausschusses

4. Wahl des Elternbeirates

5. Verschiedenes

 

Nach § 2 Abs. 6 der vorstehend genannten Satzung ist die Elternversammlung beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der wahl- und stimmberechtigten Erziehungsberechtigten anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit nicht vorhanden, wird die Versammlung geschlossen und 5 Minuten später neu eröffnet. Die Elternversammlung ist dann unabhängig von der Zahl der anwesenden Eltern beschlussfähig.

 

Fröhlich, Bürgermeister