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Eingeschränkte Haltverbotszone im Ortskern Höchst i. Odw.
Nach Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes im Ortskern der Gemeinde Höchst i. Odw. wurde die bestehende Haltverbotszone in der Erbacher Straße (ab der Mümlingbrücke) in der Aschaffenburger Straße (ab Einmündung Frankfurter Straße), Groß-Umstädter Straße (ab Einmündung Hermann-Kahn-Weg) und Wilhelminenstraße (ab Höhe Bürgerhaus) erweitert.
In der neu eingerichteten Haltverbotszone ist das Parken von Fahrzeugen nur in den hierfür vorgesehenen Parkbuchten und eingezeichneten Parkflächen, werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr mit dem Auslegen einer Parkscheibe für maximal 2 Stunden erlaubt.
Weiterhin wurde in der Groß-Umstädter Straße sowie in der Aschaffenburger Straße ein Fahrradschutzstreifen angelegt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Halten und Parken auf dem Fahrradschutzstreifen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegen den Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von bis zu
100,00 € ausgestellt werden kann.
Es wird um Beachtung und Kenntnisnahme gebeten.
Fröhlich, Bürgermeister