Befahrung der Wohnstraßen mit einem Löschgruppenfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Höchst i. Odw.



Am 17.07.2024 befuhr das Ordnungsamt in den späten Abendstunden, gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Höchst i. Odw., die Wohnstraßen im gesamten Gemeindegebiet. Ziel der Befahrung war es, herauszufinden, an welchen Lokalitäten ein Passieren der Einsatzkräfte im Einsatzfall voraussichtlich schwierig oder gar unmöglich würde. Die ungehinderte und störungsfreie Anfahrt von Feuerwehr und Rettungsdienst zu der jeweiligen Einsatzstelle, auch, und insbesondere in Wohnstraßen ist stets sicherzustellen.

Erfreulicherweise kam das Löschgruppenfahrzeug in den meisten Straßen ungehindert an den parkenden Fahrzeugen vorbei. Die Höchster Bürgerinnen und Bürger nehmen also größtenteils Rücksicht aufeinander und wissen um die Wichtigkeit der Einhaltung der Hilfsfristen. An einigen Stellen besteht allerdings noch Nachbesserungsbedarf, wie man auf den folgenden beiden Bildern unschwer erkennen kann:


In den Ortsteilen der Gemeinde Höchst i. Odw. wird es ebenfalls eine Befahrung der Freiwilligen Feuerwehr Höchst i. Odw. geben.

Neben dem ungehinderten Passieren von Einsatzkräften ist gleichermaßen sicherzustellen, dass für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, nämlich die Fußgängerinnen und Fußgänger, die älteren und körperlich beeinträchtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger und hauptsächlich die Kinder, die ohnehin bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit dem Fahrrad ausschließlich auf dem Gehsteig unterwegs sein dürfen, der Gehweg freigehalten wird. Wie die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, dürfen Kraftfahrzeuge nur dann auf Gehwegen parken, wenn dies ausdrücklich durch das entsprechende Verkehrszeichen erlaubt ist.


Wir bitten auch diese Vorschrift künftig zu beachten, sodass erforderliche Kontrollen keinen Anlass zur Ahndung geben.

 

Fröhlich, Bürgermeister