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Bebauungsplan „Mümling-Grumbacher-Straße II, 3. Änderung“
Bebauungsplan „Mümling-Grumbacher-Straße II, 3. Änderung“
hier: Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Mümling-Grumbacher-Straße II, 3. Änderung“ in der Gemeinde Höchst i. Odw.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. in ihrer Sitzung am 16.12.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Mümling-Grumbacher-Straße II, 3. Änderung“ beschlossen hat.
In der gleichen Sitzung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst i. Odw. den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Mümling-Grumbacher-Straße II, 3. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.
Das betroffene Grundstück, liegt inmitten des Dorfgebietes im Bereich der Mümling-Grumbacher-Straße 36. Innerhalb des Plangebietes befinden sich bereits mehrere Gebäude, die erhalten bleiben und teilweise umgebaut und erweitert werden sollen. Bisher wurden diese sowohl gewerblich als auch als Wohnhäuser genutzt. Zentral in der Mitte des Plangebietes befand sich zudem eine baufällige Halle, die mittlerweile zurückgebaut wurde. Um das Innenentwicklungspotenzial dieser Fläche zu nutzen, möchte der Eigentümer des Grundstückes nun neben dem bestehenden Wohnhaus die früher gewerblich genutzten Gebäude in Wohnungen umbauen. Das restliche Grundstück im südlichen Bereich soll weiterhin als Grün- bzw. Weidefläche genutzt werden. Die Gemeinde Höchst i. Odw. befürwortet das Vorhaben des Bürgers und möchte mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mümling-Grumbacher-Straße II, 3. Änderung“ die entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen schaffen.
Das ca. 0,57 ha große Plangebiet liegt innerhalb der Siedlungslage des Ortsteils Mümling-Grumbach in der Gemeinde Höchst i. Odw.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 41/1 in Flur 3 der Gemarkung Mümling-Grumbach.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der untenstehenden Abbildung zu entnehmen.

Quelle: Liegenschaftskarte Geoportal Hessen
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit
vom 28.01.2025 bis einschließlich 05.03.2025
während der allgemeinen Dienststunden (Montag 09:00-12:00Uhr; Dienstag 09:00-12:00Uhr und 14:00-17:00Uhr; Mittwoch 09:00-12:00Uhr; Donnerstag 09:00-12:00Uhr und 14:00-18:00Uhr; Freitag 09:00-12:00Uhr) im Rathaus der Gemeinde Höchst i. Odw., Montmelianer Platz 4, Zimmer 110 zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Gleichzeitig wird der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Gemeinde Höchst i. Odw. (https://www.hoechst-i-odw.de/rathaus-politik/rathaus/bebauungsplaene/) zum Download bereitgestellt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Folgende Unterlagen liegen vor:
- Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)
- Textteil des Bebauungsplanes (Teil B)
- Begründung des Bebauungsplanes
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 28.01.2025 bis einschließlich 05.03.2025 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Email an die Adresse: info@hoechst-i-odw.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Hessen.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Höchst i. Odw. oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Höchst i. Odw. oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Höchst i. Odw. oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Höchst i. Odw. ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Höchst i. Odw., den 14.01.2025
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Höchst i. Odw.
Jens Fröhlich, Bürgermeister