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Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Höchst-West“ im Ortsteil Hassenroth hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Höchst-West“ im Ortsteil Hassenroth nebst Begründung und Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) in der Zeit
vom 10. Februar 2025 bis einschließlich 14. März 2025
im Internet veröffentlicht unter https://www.hoechst-i-odw.de/rathaus-politik/rathaus/bebauungsplaene/.
Die Bekanntmachung kann ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse eingesehen werden.
Durch den vorliegenden Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Höchst-West“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses für den westlichen Teil des Gemeindegebietes der Gemeinde Höchst i. Odw., im Bereich zwischen den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht aus 2 Teilplänen (Teilpläne A und B).
Der Geltungsbereich des Teilplan A des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Hassenroth das Flurstück Flur 6, Nr. 95/1 sowie Teilflächen der Landesstraße L 3318, nämlich die Flurstücke Gemarkung Hassenroth Flur 6, Nr. 88 und in der Gemarkung
Hummetroth das Flurstück Flur 2, Nr. 29 (tlw.), Nr. 30 (tlw.), Nr. 38 (teilweise).
Der Geltungsbereich des Teilplanes A ist aus der nachfolgenden Abbildung im Einzelnen ersichtlich.

Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Höchst-West“
(Teilplan A), unmaßstäblich
Quelle: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Der Geltungsbereich des Teilplanes B des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche in der Gemarkung Hummetroth, an der Gemeindegrenze zu Bad König, nämlich das Flurstück Flur 2, Nr. 89 südlich der Landesstraße L 3106
Der Geltungsbereich des Teilplanes B ist aus der nachfolgenden Abbildung im Einzelnen ersichtlich.

Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Höchst-West“
(Teilplan B), unmaßstäblich
Quelle: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden während des o. g. Zeitraums zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Gemeinde Höchst i. Odw., Montmelianer Platz 4, Zimmer Nr. 110, während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die nach Einschätzung der Gemeindewesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde verfügbar:
I. Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Höchst-West“
In dem Entwurf der Begründung, erstellt vom Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern mit Stand November 2024, werden u.a. die Ziele und Zwecke, die Bestandssituation, die übergeordnete Planung und die beabsichtigte Planung dargelegt.
II. Entwurf des Umweltberichtes zum Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Höchst-West“
In dem Entwurf des Umweltberichtes, erstellt vom Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern mit Stand November 2024 werden u. a. die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima, Vegetation und Fauna, Landschaftsbild/Ortsbild, Mensch/Kulturgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet.
Grundlage hierfür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge und Stellungnahmen:
III. Fachgutachten zum Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Höchst-West“
- Bestandskarte,
Planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern, vom Februar 2023 mit den wesentlichen Themen:
Biotop- und Nutzungstypenkartierung
- Verkehrliche Bewertung,
Freudl Verkehrsplanung, Darmstadt vom 03. April 2024 mit den wesentlichen Themen:
Verkehrlicher Bestand 2024, Verkehrserzeugung, Verkehrsprognose, Leistungsfähigkeit
- Bodengutachten,
GGC Gesellschaft für Geo- und Umwelttechnik Consulting MBH, Höchst i. Odw. vom 02. März 2022 mit den wesentlichen Themen:
Ermittlung und Darstellung der Topographie und Bauwerk, durchgeführte Untersuchungen, Geologie und Grundwasser, Bodenkennwerte und Bemessungswasserstand, Gründung sowie Hinweise zur Bauausführung
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Höchst-West“,
Planungsbüro Dr. Huck, Gelnhausen vom 05. Februar 2024 mit den wesentlichen Themen:
Ermittlung und Darstellung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände, Artenschutz insbesondere zu (europäische Vogelarten und Säugetiere), Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
- Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung,
Planungsbüro für Städtebau göringer_hoffmann_bauer, Groß-Zimmern, vom September 2024 mit den wesentlichen Themen:
Erfassung, Bewertung und Bilanzierung der für die Planung in Anspruch genommenen Flächen
IV. Informationen in Gestalt von Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den anerkannten Naturschutzvereinigungen
- Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt vom 27.10.2023 zu den Themen:
Erschließung, Leistungsfähigkeit des Straßennetzes (§§ 32, 47 HStrG), Fachliche Hinweise zu Schutzmaßnahmen und Befahrbarkeit
- Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, IV.20 Untere Bauaufsichtsbehörde, Erbach vom 17.10.2023 zu den Themen:
Standort, Bodendenkmalpflege
- Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, V.50 Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege -Untere Wasserbehörde, Erbach vom 11.10.2023 zu den Themen:
Niederschlagswasser, Abwasserentsorgung
- Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, V.50 Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege - Untere Naturschutzbehörde, Erbach vom 04.10.2023 zu den Themen:
Landschaftsbild und Flächenverbrauch, Festsetzungen zur Gebäudehöhe und Dachbegrünung, Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung
- Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, V.50 Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege vom 27.10.2023 zu dem Thema:
Lärmschutz
- Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, V.50 Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege – Fachbereich Landschaftspflege vom 31.10.2023 zu dem Thema:
Verlust von wertvollen Ackerböden
- Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt vom 30.10.2023 zu den Themen: Standortalternativenprüfung, Grundwasser, Wasserbedarf (Trink-, Betriebs-, Löschwasser), Deckungs- und Wassersparnachweis, Fremdbezug von Trinkwasser, Versickerung von Niederschlagswasser, Vermeidung von Vernässungs- und Setzrissschäden, Umweltprüfung, Oberflächengewässer, Abflussregelung, Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz, Bodenschutz, Strahlenschutz, Immissionsschutz, Bergaufsicht, Landwirtschaft, Fischerei und internationaler Artenschutz, Naturschutz
- Regierungspräsidium Darmstadt. Darmstadt, Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen vom 20.10.2024 zu dem Thema:
Kampfmittel
- BUND-Odenwald, Höchst i. Odw. zum BP vom 27.10.2023 zu den Themen:
Rechtsgrundlage, Planungsunterlagen, Auslegungsfrist, Verdichtungsmöglichkeiten, Umweltbericht, Verringerung der CO2-Emissionen, Innenentwicklungspotential, Landschaftsbild, FFH- und Natura 2000-Gebiet, gesetzlich geschützten Biotope und geschützte Landschaftsbestandteile, Wasserpolitik, Trink- und Löschwasserversorgung, Planungsfolgen für Natur und Umwelt, Vorschlag für Artenschutzmaßnahmen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Gebäudehöhe, Vorschläge für die Festsetzung zu den Grundstücksfreiflächen, Hinweise zur Beleuchtung
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist per E-Mail an
info@hoechst-i-odw.de abgegeben und geäußert oder schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Höchst i. Odw. eingereicht oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichten Unterlagen können zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) abgerufen werden.
Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.
Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Gemeindevorstand oder im Auftrag des Gemeindevorstands durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die Gemeindevertretung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
- einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
- andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
- andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
- höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
- Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Höchst i. Odw., den 24.01.2025
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Höchst i. Odw.
Jens Fröhlich, Bürgermeister